Fristen: fiktives Einkommen 2025 bis 31.12.2026 · Mieteinnahmen 2026: 1.–20. April 2027 (neu) · Jetzt schätzen →
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Modelo 210 selbst ausfüllen: Anleitung auf Deutsch – mit den neuen Fristen und den Kosten einer Verspätung

Zuletzt mit amtlichen Quellen abgeglichen: 11. Oktober 2026 · Lesezeit 8 Minuten

Das Modelo 210 gibt es nur auf Spanisch – aber die Logik ist überschaubar. Wer seine Zahlen vorher sauber zusammenhat, schafft die Erklärung in einer halben Stunde. Hier die Schritte, die Begriffe und die Termine.

Vorher bereitlegen

  • Ihre NIE (spanische Steuernummer) – oder das Kennzeichen, das Sie im Formular selbst beantragen können; jeder Eigentümer braucht eines.
  • IBI-Bescheid mit Katasterwert und Katasternummer (referencia catastral).
  • Für Vermietung: Bruttoeinnahmen des Jahres, Zahl der vermieteten Tage und – bei Wohnsitz in der EU – die abziehbaren Ausgaben, schon auf den vermieteten Zeitraum umgerechnet.
  • Ihren Eigentumsanteil und Ihre Adresse im Wohnsitzland.

Welche Erklärungen brauche ich?

Situation im JahrErklärung(en) je EigentümerEinkunftsart (tipo de renta)
Nur selbst genutzt oder leer1 × fiktives Einkommen02
Ganzjährig an einen Mieter vermietet1 × Mieteinnahmen01 (ein Zahler)
Ferienvermietung an verschiedene Gäste (ohne Steuereinbehalt durch eine spanische Firma)1 × Mieteinnahmen (Jahreserklärung) + 1 × fiktives Einkommen für die übrigen Tage35 (mehrere Zahler) und 02

Ehepaare geben getrennt ab: Bei 50/50 sind es also doppelt so viele Erklärungen. Seit 2024 können die Mieteinnahmen eines Jahres in einer Erklärung zusammengefasst werden (statt vierteljährlich).

Schritt für Schritt im Online-Formular

  1. Formular öffnen: Auf der Website der spanischen Steuerbehörde (Sede electrónica) unter „Impuesto sobre la Renta de No Residentes › Modelo 210“ das Online-Formular wählen. Wer noch keine Steuernummer hat, kann dort ein Kennzeichen beantragen.
  2. Devengo (Entstehung): Bei einer Jahreserklärung für Mieten „Agrupación“ ankreuzen, Zeitraum 0A (jährlich) und das Steuerjahr eintragen. Für das fiktive Einkommen gilt immer der 31.12. des Jahres.
  3. Contribuyente (Steuerpflichtiger): NIE, Name, Adresse im Wohnsitzland, Ländercode. Beim fiktiven Einkommen muss der Eigentümer selbst als Erklärender eingetragen sein – auch wenn ein Berater die Erklärung einreicht.
  4. Renta (Einkunft): Einkunftsart (01, 35 oder 02), Katasternummer und Adresse der Immobilie. Ab 2027 kommen die Felder „N.º de días“ (vermietete bzw. selbst genutzte Tage) und „Cuota participación“ (Ihr Anteil) sowie eine Aufstellung der abziehbaren Ausgaben hinzu.
  5. Base imponible: Mieteinnahmen minus Ausgaben (nur EU/EWR) bzw. Katasterwert × 1,1 % oder 2 % × Tage ohne Vermietung ÷ Tage im Jahr (365/366) × Anteil beim fiktiven Einkommen.
  6. Tipo de gravamen: 19 % (EU/EWR) oder 24 %. Das Formular rechnet die Cuota (Steuer) aus.
  7. Ingreso (Zahlung) wählen und das Dokument erzeugen – siehe nächster Abschnitt.

Bezahlen aus Deutschland

  • Online mit elektronischem Zertifikat oder Cl@ve und einem spanischen Bankkonto (auch per Lastschrift, dann Abgabe bis zum 15. des Monats).
  • Ausgedrucktes Formular bei einer spanischen Bank einzahlen.
  • Sonderverfahren für Überweisungen aus dem Ausland ohne elektronisches Zertifikat – beschrieben in der Broschüre der Steuerbehörde zur Besteuerung von Nichtresidenten.
  • Oder über einen Gestor, der mit seiner Vollmacht einreicht.

Fristen im Überblick

WasSteuerjahr 2025Steuerjahr 2026
Mieteinnahmen, Steuer zu zahlen1.–20. Januar 20261.–20. April 2027 (neu)
Mieteinnahmen, Ergebnis null (cuota cero)1.–20. Januar 20261.–20. Januar 2027
Fiktives Einkommen (nicht vermietete Tage)bis 31. Dezember 20261. April – 31. Dezember 2027
Erstattungab 1. Februar 2026ab 1. Februar 2027

Ausnahme für 2026: Wer Mieten aus Juli–September 2026 einzeln (nicht als Jahreserklärung) erklärt, bleibt beim alten Termin 1.–20. Oktober 2026.

Was kostet eine Verspätung?

Wer ohne Aufforderung des Finanzamts zu spät abgibt, zahlt einen Zuschlag (recargo) auf die Steuer:

  • 1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung,
  • nach mehr als 12 Monaten 15 % plus Verzugszinsen ab dem 13. Monat,
  • der Zuschlag sinkt um 25 %, wenn Steuer und Zuschlag fristgerecht bezahlt werden.
  • Verspätete Erklärungen ohne Zahlbetrag (z. B. Nullerklärung) werden mit einem festen Bußgeld belegt (Art. 198 LGT), das ermäßigt wird, wenn Sie vor einer Aufforderung abgeben.
Beispiel: Steuer 500 €, Abgabe 3 volle Monate zu spät → Zuschlag 1 % + 3 % = 4 % = 20 €, bei pünktlicher Zahlung 25 % weniger = 15 €.

Teurer wird es, wenn das Finanzamt sich zuerst meldet: Dann drohen Bußgelder statt Zuschlägen. Wer Jahre nachholen muss, sollte das daher lieber freiwillig und zügig tun – und sich bei mehreren Jahren beraten lassen.

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Amtliche Quellen

Unverbindliche Informationen und Berechnungen – keine Steuerberatung. Weder mit der spanischen Steuerbehörde (AEAT) noch mit einem Steuerberater verbunden oder von ihnen empfohlen. Regeln können sich ändern; lassen Sie Ihren Fall vor der Abgabe von einem spanischen Steuerberater prüfen.